Testament, Erbvertrag und lebzeitige Übertragung (Schenkung)
Strategische Gestaltung Ihrer Nachlassplanung
Als Fachanwalt für Erbrecht und zertifizierter Testamentsvollstrecker biete ich Ihnen umfassende rechtliche Unterstützung bei Ihrer Nachfolgeplanung. Sei es die Errichtung eines Testaments, der Abschluss eines Erbvertrags oder die lebzeitige Übertragung von Vermögenswerten. Gemeinsam planen wir Ihren Nachlass.
Zunächst erörtern wir in einem persönlichen Gespräch Ihre Lebenssituation. Sodann besprechen wir Ihre Wünsche und ich erläutere Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten, um Ihre Vermögenswerte zu übertragen. Selbstverständlich erläutere ich Ihnen hierbei immer auch die erbschaftssteuerlichen Auswirkungen

Testament
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Ein Testament – auch letzter Wille genannt – enthält die sogenannten letztwilligen Verfügungen
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Ermöglicht die individuelle Regelung des Nachlasses
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Kann handschriftlich oder notariell errichtet werden
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Als Einzeltestament oder gemeinschaftliches Testament möglich
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Kann jederzeit widerrufen werden
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Kann ohne Wissen der Erben errichtet und geändert bzw. widerrufen werden

Erbvertrag
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Der Erbvertrag stellt eine verbindliche Regelung zwischen zwei oder mehrern Personen dar
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Kann nur notariell errichtet werden
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Einseitiger Widerruf nicht möglich, Rücktritt nur, wenn dies ausdrücklich geregelt wurde
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Änderungen nur mit Wissen und Wollen des Vertragspartners möglich
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Ein Erbvertrag ist immer dann sinnvoll, wenn eine verbindliche Regelung hinsichtlich des Nachlasses getroffen werden soll

Lebzeitige Übertragung
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Die lebzeitige Übertragung von Vermögenswerten – sog. vorweggenommene Erbfolge – ermöglicht es eine gezielte Vermögensnachfolge bereits zu Lebzeiten zu gestalten
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Hilft in vielen Fällen, Erbschaftssteuer zu sparen
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Bei Immobilien notarielle Beurkundung, ansonsten sog. Handschenkung
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Vollständige Kontrolle, wer was erhält
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Rückforderung bei entsprechender Vereinbarung oder bei erheblichen Verfehlungen des Beschenkten möglich
FAQ

