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Erbengemeinschaft

Rechte & Pflichten als Miterbe sowie Wege aus der Erbengemeinschaft

Eine Erbengemeinschaft entsteht automatisch, wenn mehrere Personen gemeinsam erben. Der Nachlass steht dann bis zur Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft allen Erben gemeinsam zu. 

 

In Erbengemeinschaften entsteht häufig Streit darüber, wie der Nachlass zu verwalten ist. Häufig gehen die Vorstellungen der Miterben, wie der Nachlass auseinandergesetzt werden soll, weit auseinander. Als Fachanwalt für Erbrecht habe ich schon viele Miterben vertreten und sie bei allen Problemen rund um die Erbengemeinschaft unterstützt. Gerne unterstütze ich auch Sie mit meiner Expertise.

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Erbengemeinschaft

  • Die Erbengemeinschaft ist eine Gemeinschaft mehrerer Erben und entsteht automatisch, wenn mehr als eine Person erbt

  • Eigentlich ist die Erbengemeinschaft auf Auflösung angelegt

  • In der Praxis existieren viele Erbengemeinschaften jedoch über Jahre oder Jahrzehnte

  • Gesamthandseigentum: Alle Nachlassgegenstände gehören sämtlichen Erben gemeinsam zur gesamten Hand

  • Ein Verkauf von Nachlassgegenständen ist nur möglich, wenn alle Erben zustimmen

Arbeitsplatz für die Verwaltung der Erbengemeinschaft

Verwaltung der Erbengemeinschaft

  • Die Verwaltung des Nachlasses ist nur gemeinschaftlich möglich

  • Wichtige Entscheidungen können nur einstimmig erfolgen

  • Bei Maßnahmen der ordentlichen Verwaltung genügt eine einfache Mehrheit

  • Ausnahme: Im Notfall kann ein Erbe auch alleine Entscheidungen treffen (zb. wenn das Dach des Hauses undicht ist)

  • Die Miterben können einzelne Mitglieder der Erbengemeinschaft bevollmächtigen, sie zu vertreten. Dann kann auch ein einzelner Erbe für die Erbengemeinschaft handeln

Auszahlung des Erbes nach Auflösung der Erbengemeinschaft

Auflösung der Erbengemeinschaft

  • Am Anfang steht die Einigung aller Erben auf Auflösung der Erbengemeinschaft

  • Die Erben sollten sich dann einen Überblick über den Nachlass verschaffen

  • Soll die Erbengemeinschaft auseinander gesetzt werden, müssen zunächst die Nachlassverbindlichkeiten (Schulden) beglichen werden

  • Danach werden die Nachlassgegenstände in Geld umgesetzt, an die Erben verteilt oder verkauft

  • Der Verkaufserlös wird anhand der Erbquoten anschließend unter den Erben verteilt

Erbengemeinschaft

FAQ

Häufige Fragen rund um die Erbengemeinschaft

Verwaltung der Erbengemeinschaft
Auflösung der Erbengemeinschaft

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Rechtsanwalt Joachim Ehinger
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